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  • §5c BtMVV: Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen

Was regelt BtMVV: §5c?

BtMVV §5c Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen – Vollständiger Gesetzestext

Weitere Informationen beim Dt. Hospiz- und PalliativVerband e. V.